Satzungen und Gebühren

- Bestimmte Elektrokleingeräte können kostenlos bei den Werstoffhöfen und Sammelstellen abgegeben werden
Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle, die verwertet werden, sind Abfälle zur Verwertung, sog. Wertstoffe. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung. Ja, so sachlich wird Abfall in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Günzburg definiert.
Aber was kostet mich eigentlich die Entledigung, also die Beseitigung bzw. Verwertung der Abfälle einschließlich der hierzu erforderlichen Maßnahmen wie Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern?
Welche Gebühren anfallen, wie hoch diese sind, und wie im Landkreis Günzburg die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen geregelt ist, erfahren Sie unter Downloads.
Aber was kostet mich eigentlich die Entledigung, also die Beseitigung bzw. Verwertung der Abfälle einschließlich der hierzu erforderlichen Maßnahmen wie Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern?
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Kreisabfallwirtschaftsbetrieb2
Tel.: 08221/95 456
Fax: 08221/95 480
Emailkontakt zu:
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