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Bereich: Landkreis
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Aufenthalt

Für die Einreise und den Aufenthalt benötigen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis, die in Form eines sog. Aufenthaltstitels erteilt wird

Weitere Informationen zu:  Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Visum und Verpflichtungserklärung


Arbeitsgenehmigung

Ausländer, die bei uns arbeiten wollen, benöitigen eine Arbeitsgenehmigung.

Weitere Informationen zu:  Arbeitsgenehmigung


Asylbewerber

Asylbewerber, die unserem Landkreis zugewiesen werden, erhalten Betreuung durch die Ausländerbehörde des Landratsamtes.

Weitere Informationen zu:  Asyl


Integration

Integrationskurse dienen als Grundbaustein für die Integration von Ausländern.von

Weitere Informationen zu:  Intergrationskurse


Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen.

Weitere Informationen zu:  Einbürgerung