Berufskraftfahrerqualifikation
Im August 2006 wurde das "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr" erlassen, das sog. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Damit wurde die entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2003 in deutsches Recht umgesetzt.
Berufskraftfahrer müssen zur Ausübung ihrer Tätigkeit nun nicht mehr nur die entsprechenden Führerscheinklassen (Lkw: C1, C1E, C, CE, Bus: D1, D1E, D, DE) erwerben, sondern sollen darüber hinaus qualifiziert werden. Ein Kraftfahrer soll nämlich nicht mehr nur sein Fahrzeug führen können, sondern auch Kenntnisse zur Ladungssicherung bzw. zur sicheren Beförderung von Fahrgästen, zur Beherrschung von Notsituationen etc. haben. Er soll außerdem über die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten, über Fahrerkarte und digitalen Tacho und alle anderen Beförderungsbestimmungen im Güterverkehr und der Personenbeförderung Bescheid wissen. Deshalb sind künftig regelmäßig entsprechende Schulungen zu besuchen.
Weitere Informationen können Sie unter Downloads abrufen.
Berufskraftfahrer müssen zur Ausübung ihrer Tätigkeit nun nicht mehr nur die entsprechenden Führerscheinklassen (Lkw: C1, C1E, C, CE, Bus: D1, D1E, D, DE) erwerben, sondern sollen darüber hinaus qualifiziert werden. Ein Kraftfahrer soll nämlich nicht mehr nur sein Fahrzeug führen können, sondern auch Kenntnisse zur Ladungssicherung bzw. zur sicheren Beförderung von Fahrgästen, zur Beherrschung von Notsituationen etc. haben. Er soll außerdem über die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten, über Fahrerkarte und digitalen Tacho und alle anderen Beförderungsbestimmungen im Güterverkehr und der Personenbeförderung Bescheid wissen. Deshalb sind künftig regelmäßig entsprechende Schulungen zu besuchen.
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