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Umtausch


Im Januar 2007 ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Darin wird auch geregelt, dass künftig Führerscheine nur mehr zeitlich befristet gültig sein sollen.

Im Januar 2011 wurde die Fahrerlaubnisverordnung angepasst und legt jetzt fest, dass Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, nur noch 15 Jahre gültig sind. Vor diesem Termin ausgestellte Führerscheine gelten aber noch bis 19. Januar 2033.

Sie sollten sich deshalb fragen:

Wie lange ist mein Führerschein noch gültig?

Muss ich ihn umtauschen?

Welche Unterlagen sind dazu erforderlich und was kostet mich der Umtausch?

Antworten auf diese Fragen erhalten Sie unter Downloads oder direkt bei der Führerscheinstelle.


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Mayr Margit
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