Feinstaubplakette und Umweltzonen
Seit Januar 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub in der Luft, die nur an wenigen Tagen im Jahr überschritten werden dürfen.
Kommunen und Länder, in denen diese Werte nicht eingehalten werden können, haben inzwischen Maßnahmen getroffen. Dazu zählt die Einführung sogenannter Feinstaubplaketten.
Um Verkehrsverbote aufgrund von Feinstaubbelastung durchführen zu können, wurden Fahrzeuge je nach Höhe ihres Schadstoffausstoßes in drei unterschiedliche Schadstoffgruppen eingeteilt. Für jede Gruppe werden unterschiedlich farbige Plaketten ausgestellt.
Jeder, der in einer Stadt mit Verkehrsbeschränkungen, also in sogenannten Umweltzonen mit Fahrverbot unterwegs ist, benötigt eine Feinstaubplakette. Keine Feinstaubplaketten erhalten hingegen Benziner ohne geregelten Katalysator, teils auch ältere Benziner mit sogenanntem Drei-Wege-KAT sowie Diesel-PKW mit Abgasstufe Euro 1 und schlechter.
Eine Plakette kostet 5 €, ausgegeben wird sie von den Zulassungsbehörden, Autohäusern, KFZ-Fachwerkstätten, aber auch von Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen, wie z.B. TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ, unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Kommunen und Länder, in denen diese Werte nicht eingehalten werden können, haben inzwischen Maßnahmen getroffen. Dazu zählt die Einführung sogenannter Feinstaubplaketten.
Um Verkehrsverbote aufgrund von Feinstaubbelastung durchführen zu können, wurden Fahrzeuge je nach Höhe ihres Schadstoffausstoßes in drei unterschiedliche Schadstoffgruppen eingeteilt. Für jede Gruppe werden unterschiedlich farbige Plaketten ausgestellt.
Jeder, der in einer Stadt mit Verkehrsbeschränkungen, also in sogenannten Umweltzonen mit Fahrverbot unterwegs ist, benötigt eine Feinstaubplakette. Keine Feinstaubplaketten erhalten hingegen Benziner ohne geregelten Katalysator, teils auch ältere Benziner mit sogenanntem Drei-Wege-KAT sowie Diesel-PKW mit Abgasstufe Euro 1 und schlechter.
Eine Plakette kostet 5 €, ausgegeben wird sie von den Zulassungsbehörden, Autohäusern, KFZ-Fachwerkstätten, aber auch von Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen, wie z.B. TÜV, Dekra, KÜS oder GTÜ, unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
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Welche Städte Umweltzonen eingerichtet haben, erfahren Sie unter Links.
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