Veranstaltungen auf Verkehrsgrund


Das Bild zeigt einen Faschinsumzug.
Auch Faschingsumzüge sind erlaubnispflichtig
Wenn Ihr Verein ein Radrennen, einen Inline-Skate-Lauf, einen Faschings-oder Festumzug, einen Volksmarsch oder ein Straßenfest veranstalten will, ist eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen.
Diese ist in der Regel nicht erforderlich für ortsübliche kirchliche Veranstaltungen wie Bittgänge oder Wallfahrten.
Erkundigen Sie sich auf jeden Fall, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Erlaubnis brauchen.

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Weitere Informationen und Direktkontakt
Team Großraum- und Schwerverkehr, Baustellen, Veranstaltungen
Tel.: 08221/95 121 oder 95 123
Emailkontakt zu:
Team Großraum- und Schwerverkehr, Baustellen, Veranstaltungen

 

 
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