Baugenehmigungsverfahren

- Für Sonderbauten ist der Weg zur Baugenehmigung etwas umfangreicher
Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, wie größere Verkaufsstätten, Bürogebäude, Versammlungsstätten, Gaststätten, Heime und Schulen, deren Art oder Nutzung mit erhöhten Brandgefahren verbunden ist. Für diese Bauvorhaben gilt das Baugenehmigungsverfahren mit einem weitreichenden Prüfprogramm. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter Downloads.
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Info Baugenehmigungsverfahren
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Baubeschreibung
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Baubeseitigungsanzeige
Brandschutzbescheinigung I
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Bauen - Statikbescheinigung I
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Bauen - Stellungnahme der Gemeinde
Bauen - Verantwortlicher für die Bauausführung
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