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Baugenehmigungsverfahren


Das Bild zeigt einen Baugenehmigungsbescheid.
Für Sonderbauten ist der Weg zur Baugenehmigung etwas umfangreicher
Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, wie größere Verkaufsstätten, Bürogebäude, Versammlungsstätten, Gaststätten, Heime und Schulen, deren Art oder Nutzung mit erhöhten Brandgefahren verbunden ist. Für diese Bauvorhaben gilt das Baugenehmigungsverfahren mit einem weitreichenden Prüfprogramm. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter Downloads.

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Weitere Informationen und Direktkontakt
Kreisbauamt Günzburg
Tel.: 08221/95-323 oder -341
Emailkontakt zu:
Kreisbauamt Günzburg