Beseitigungsverfahren
Beseitigung ist der vollständige Abbruch von baulichen Anlagen. Die Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor bei der Gemeinde und beim Landratsamt Günzburg anzuzeigen, sofern das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist. Detaillierte Informationen zum Verfahren können Sie mit dem Infoblatt downloaden.
Beim Abbruch von Gebäuden fallen zum Teil erhebliche Mengen an Bauschutt und sonstiger Abfälle an, die umweltgerecht entsorgt werden müssen. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls unter Downloads.
Beim Abbruch von Gebäuden fallen zum Teil erhebliche Mengen an Bauschutt und sonstiger Abfälle an, die umweltgerecht entsorgt werden müssen. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls unter Downloads.
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Info Beseitigung von baulichen Anlagen
Baubeseitigungsanzeige
Baubeginnsanzeige
Info Verfahrensfreie Bauvorhaben
Merkblatt - Umweltschutz beim Bauabbruch
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