Beseitigungsverfahren


Das Bild zeigt ein teilweise abgerissenes Anwesen.
Beseitigung ist der vollständige Abbruch von baulichen Anlagen. Die Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor bei der Gemeinde und beim Landratsamt Günzburg anzuzeigen, sofern das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist. Detaillierte Informationen zum Verfahren können Sie mit dem Infoblatt downloaden.

Beim Abbruch von Gebäuden fallen zum Teil erhebliche Mengen an Bauschutt und sonstiger Abfälle an, die umweltgerecht entsorgt werden müssen. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls unter Downloads.

Links (außerhalb der Landkreisseiten)

Downloads

Weitere Informationen und Direktkontakt
Kreisbauamt Günzburg
Tel.: 08221/95-323 oder -341
Emailkontakt zu:
Kreisbauamt Günzburg

 

 
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