Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

- Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird nicht mehr alles geprüft
Für Bauherrn und Planfertiger ergeben sich durch das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zum Teil gravierende Änderungen. So sind jetzt erforderliche Abweichungen von Bauvorschriften schriftlich zu beantragen und zu begründen und an Stelle von behördlichen Prüfungen zunehmend Bescheinigungen und Nachweise von privaten Sachverständigen zu erstellen.
Im Rahmen der Bauüberwachung kann das Landratsamt Günzburg auch solche Vorschriften kontrollieren, die nicht geprüft wurden. Wenn dann Mängel entdeckt werden, kann es problematisch werden.
Der Gesetzgeber setzt jedoch bewusst auf mehr Eigenverantwortlichkeit der am Bau Beteiligten.
Ausführliche Informationen zum Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie unter Downloads.
Im Rahmen der Bauüberwachung kann das Landratsamt Günzburg auch solche Vorschriften kontrollieren, die nicht geprüft wurden. Wenn dann Mängel entdeckt werden, kann es problematisch werden.
Der Gesetzgeber setzt jedoch bewusst auf mehr Eigenverantwortlichkeit der am Bau Beteiligten.
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Info Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Abstandsflächenübernahme
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Baubeschreibung
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Höhenlagebescheinigung
Bauen - Nutzungsaufnahmeanzeige
Bauen - Sicherheitstechnikbescheinigung
Bauen - Statikbescheinigung I
Bauen - Statikbescheinigung II
Bauen - Stellungnahme der Gemeinde
Bauen - Verantwortlicher für die Bauausführung
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