Eigenwohnraumförderung in Bayern

- Mit Fördermitteln zum eigenen Haus
Für Bauherren sowie Kaufinteressenten von neuem oder vorhandenem Wohnraum zur Eigennutzung gibt es in Bayern staatliche Finanzierungshilfen.
Hier handelt es sich um ein staatliches Darlehen und / oder Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm.
Um diese Fördermittel beantragen zu können, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Für die Gewährung dieser Förderdarlehen ist das Landratsamt Günzburg zuständig. Die aktuellen Förderkonditionen erfahren Sie im Landratsamt oder in den angegebenen Linkadressen. Ein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel besteht nicht. Wichtig ist, dass Fördermittel immer vor Baubeginn, Kauf oder Änderung einer Maßnahme zu beantragten sind;
eine spätere Antragstellung ist nicht mehr möglich. Weitere zinsgünstige Förderdarlehen für Kauf, Bau und Modernisierung von Wohnraum sowie energetische Maßnahmen am Wohnraum werden auch von der KFW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt. Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Hier handelt es sich um ein staatliches Darlehen und / oder Darlehen aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm.
Um diese Fördermittel beantragen zu können, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Für die Gewährung dieser Förderdarlehen ist das Landratsamt Günzburg zuständig. Die aktuellen Förderkonditionen erfahren Sie im Landratsamt oder in den angegebenen Linkadressen. Ein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel besteht nicht. Wichtig ist, dass Fördermittel immer vor Baubeginn, Kauf oder Änderung einer Maßnahme zu beantragten sind;
eine spätere Antragstellung ist nicht mehr möglich. Weitere zinsgünstige Förderdarlehen für Kauf, Bau und Modernisierung von Wohnraum sowie energetische Maßnahmen am Wohnraum werden auch von der KFW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt. Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
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