Geförderte Mietwohnungen im Landkreis Günzburg

- Für geförderte Mietwohnungen benötigt man einen Wohnberechtigungsschein
Zum Bezug einer geförderten Mietwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dieser Schein bestätigt, dass die erforderliche Einkommensgrenze eingehalten wird und weist die zustehende Wohnraumgröße für die Antragsteller aus. Geförderte Mietwohnungen finden Sie überwiegend bei den Wohnungsbau-Gesellschaften.
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