Gewerbe
Ausgehend vom Grundrecht der Berufsfreiheit, das im Grundgesetz verankert wurde, ist in der Gewerbeordnung die Gewerbefreiheit festgeschrieben. Danach steht es grundsätzlich jedem Bürger frei, im Rahmen bestehender Gesetze ein Gewerbe zu betreiben. Im engeren Sinne umfasst der Gewerbebegriff die Industrie und das Handwerk. In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Danach muss jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden. In einigen Gewerbebereichen sind im Hinblick auf den Verbraucherschutzgedanken zusätzlich spezielle Erlaubnisse zur Ausübung erforderlich. Unter den Downloads erfahren Sie weitere Einzelheiten.
Weitere Informationen
Informationen zur Eintragung in die Handwerksrolle erhalten Sie unter Links.
Links (außerhalb der Landkreisseiten)
Handwerkskammer für Schwaben
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
IHK Schwaben – Informationen zum neuen § 34 f GewO
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