Der Landrat


Das Bild zeigt Landrat Hafner.
Der Landrat ist kommunaler Wahlbeamter. Er wird für eine Amtszeit von sechs Jahren unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt. Den Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin wählt der Kreistag aus seiner Mitte. Die weiteren Stellvertreter regelt der Kreistag durch Beschluss.
Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises und Leiter des Landratsamtes. Er führt den Vorsitz im Kreistag sowie den Ausschüssen und erledigt in eigener Zuständigkeit alle laufenden Angelegenheiten sowie die ihm gesondert übertragenen Angelegenheiten.
An der Spitze des Landkreises Günzburg steht seit
1. Mai 1996 Landrat Hubert Hafner.

Downloads

Weitere Informationen und Direktkontakt
Büro des Landrats
Tel.: 08221/95 152
Emailkontakt zu:
Büro des Landrats

 

 
Landratsamt
Familienportal
Ratsinformationssystem
Wunschkennzeichen
Mitfahrzentrale