Landrat
Der Landrat
Der Landrat ist kommunaler Wahlbeamter. Er wird für eine Amtszeit von sechs Jahren unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt. Den Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin wählt der Kreistag aus seiner Mitte. Die weiteren Stellvertreter regelt der Kreistag durch Beschluss.
Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landkreises und Leiter des Landratsamtes. Er führt den Vorsitz im Kreistag sowie den Ausschüssen und erledigt in eigener Zuständigkeit alle laufenden Angelegenheiten sowie die ihm gesondert übertragenen Angelegenheiten.
An der Spitze des Landkreises Günzburg steht seit
1. Mai 1996 Landrat Hubert Hafner.
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