Pflanzen- und Bioabfallverordnung


Das Bild zeigt einen Mann beim Häckseln eines Tannenbaums.
Oft stellt sich sowohl für private Haushalte und sonstige Herkunftsbereiche die Frage, wo und wie anfallende pflanzliche Abfälle und Bioabfälle ordnungsgemäß entsorgt bzw. verwertet werden können. 
Vielfach wird die Meinung vertreten, die Verbrennung solcher pflanzlicher Stoffe sei uneingeschränkt überall zulässig. Angesichts der Tatsache, dass bei jedem Feuer zusätzliches Co 2 und weitere umweltbelastende Luftschadstoffe entstehen, ist ein Verbrennen pflanzlicher Stoffe nicht mehr zeitgemäß und muss grundsätzlich nach den heutigen Umweltstandards die letzte Alternative bleiben. Möglichkeiten und Alternativen zur Verbrennung pflanzlicher Stoffe werden in der Pflanzenabfall- und Bioabfallverordnung geregelt.

Weitere Informationen
Auskünfte über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen - insbesondere zur Eigenkompostierung - und die Verhütung von Bränden erhalten Sie auch unter den Links.

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Engelhart Josef
Tel.: 08221/95 302
Emailkontakt zu:
Engelhart Josef

 

 
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