Pflanzen- und Bioabfallverordnung
Oft stellt sich sowohl für private Haushalte und sonstige Herkunftsbereiche die Frage, wo und wie anfallende pflanzliche Abfälle und Bioabfälle ordnungsgemäß entsorgt bzw. verwertet werden können.
Vielfach wird die Meinung vertreten, die Verbrennung solcher pflanzlicher Stoffe sei uneingeschränkt überall zulässig. Angesichts der Tatsache, dass bei jedem Feuer zusätzliches Co 2 und weitere umweltbelastende Luftschadstoffe entstehen, ist ein Verbrennen pflanzlicher Stoffe nicht mehr zeitgemäß und muss grundsätzlich nach den heutigen Umweltstandards die letzte Alternative bleiben. Möglichkeiten und Alternativen zur Verbrennung pflanzlicher Stoffe werden in der Pflanzenabfall- und Bioabfallverordnung geregelt.
Vielfach wird die Meinung vertreten, die Verbrennung solcher pflanzlicher Stoffe sei uneingeschränkt überall zulässig. Angesichts der Tatsache, dass bei jedem Feuer zusätzliches Co 2 und weitere umweltbelastende Luftschadstoffe entstehen, ist ein Verbrennen pflanzlicher Stoffe nicht mehr zeitgemäß und muss grundsätzlich nach den heutigen Umweltstandards die letzte Alternative bleiben. Möglichkeiten und Alternativen zur Verbrennung pflanzlicher Stoffe werden in der Pflanzenabfall- und Bioabfallverordnung geregelt.
Weitere Informationen
Auskünfte über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen - insbesondere zur Eigenkompostierung - und die Verhütung von Bränden erhalten Sie auch unter den Links.
Links (außerhalb der Landkreisseiten)
Pflanzenabfallverordnung (PflAbfV)
Verordnung über Verhütung von Bränden (VVB)
Bioabfallverordnung
Biogashandbuch Bayern
Eigenkompostierung
Annahmestellen für pflanzliche Abfälle – aktuelle Öffnungszeiten
Verordnung über Verhütung von Bränden (VVB)
Bioabfallverordnung
Biogashandbuch Bayern
Eigenkompostierung
Annahmestellen für pflanzliche Abfälle – aktuelle Öffnungszeiten
Downloads
Weitere Informationen und Direktkontakt







