Genehmigungen


Das Bild zeigt eine Industrieanlage.
Das Bundesimmissionschutzgesetz ist eine der wichtigsten Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Der Schutz des Menschen, der Tiere, der Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Gütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die durch Immissionen verursacht werden, steht dabei im Vordergrund. Derartige Immissionen sind z.B. Gase, Lärm, Erschütterungen, Staub, Gerüche oder ähnliche erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit oder den Nachbarn.
Vom Schweinemastbetrieb über den Bauschuttrecycler bis hin zum Chemieunternehmen, aber auch für eine große Anzahl weiterer Vorhaben, ist daher eine entsprechende Genehmigung erforderlich.
Um ein möglichst zügiges Genehmigungsverfahren zu gewährleisten ist es sehr hilfreich, wenn Sie einen frühzeitigen Kontakt zu uns suchen und uns den wesentlichen Inhalt Ihres Projektes vorstellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen stellen wir dann individuell für Sie zusammen.
Einen ersten Überblick können Sie der Checkliste der Antragsunterlagen im Download-Bereich entnehmen.

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Weitere Informationen und Direktkontakt
Deubler Rainer
Tel.: 08221/95 305
Emailkontakt zu:
Deubler Rainer

 

 
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