Überschwemmungsgebiet der Günz
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- das Errichten oder Ändern von Gebäuden und Anlagen
einer besonderen wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes (auch, wenn z. B. bei „freigestellten“ Vorhaben eine Baugenehmigung nicht nötig ist). Landwirtschaftliche oder sonstige Grundstücke sind so zu nutzen, dass mögliche Erosionen oder erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Gewässer, insbesondere durch Schadstoffeinträge, vermieden oder verringert werden.
Die Bekanntmachung des Landratsamtes und die als Überschwemmungsgebiet (ÜG) dargestellten Flächen finden Sie unter Downloads.
Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet sind (auch sonst nicht prüfpflichtige) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einer Sachverständigenprüfung zu unterziehen, wenn diese unter die Gefährdungsstufe „B“ fallen, z. B. alle Heizöl- und Dieseltanks über 1.000 l Fassungsvermögen. Beachten Sie bitte unsere Hinweise für den Bauherrn.
Anmerkung: Bei den Übersichtskarten ist die Günz selbst grau dargestellt, schraffiert sind die berechneten Überschwemmungsflächen bei 100-jährlichem Hochwasser.
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Amtliche Bekanntmachung
ÜG Breitenthal
ÜG Deisenhausen-Wiesenbach
ÜG Deisenhausen-Wiesenbach-Neuburg
ÜG Ellzee-Waldstetten
ÜG Günzburg
ÜG Ichenhausen-Kötz
ÜG Kötz
ÜG Kötz-Bubesheim-Günzburg
ÜG Nattenhausen-Deisenhausen
ÜG Waldstetten-Ichenhausen
ÜG Wiesenbach-Neuburg-Ellzee
ÜG Breitenthal
ÜG Deisenhausen-Wiesenbach
ÜG Deisenhausen-Wiesenbach-Neuburg
ÜG Ellzee-Waldstetten
ÜG Günzburg
ÜG Ichenhausen-Kötz
ÜG Kötz
ÜG Kötz-Bubesheim-Günzburg
ÜG Nattenhausen-Deisenhausen
ÜG Waldstetten-Ichenhausen
ÜG Wiesenbach-Neuburg-Ellzee
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