Überschwemmungsgebiet der Mindel


Das Bild zeigt das Hochwasser in Burgau 1994.
Am 24.8.2009 hat das Landratsamt Günzburg das Überschwemmungsgebiet der Mindel bekannt gegeben und damit nach Art. 61 g BayWG „vorläufig gesichert“.

Damit gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als "vorläufig gesicherte" Gebiete. In diesen Gebieten bedürfen

- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- das Errichten oder Ändern von Gebäuden und Anlagen

einer besonderen wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes (auch, wenn z. B. bei „freigestellten“ Vorhaben eine Baugenehmigung nicht nötig ist). Landwirtschaftliche oder sonstige Grundstücke sind so zu nutzen, dass mögliche Erosionen oder erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Gewässer, insbesondere durch Schadstoffeinträge, vermieden oder verringert werden.

Die Bekanntmachung des Landratsamtes und die als Überschwemmungsgebiet (ÜG) dargestellten Flächen finden Sie unter Downloads.

Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet sind (auch sonst nicht prüfpflichtige) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einer Sachverständigenprüfung zu unterziehen, wenn diese unter die Gefährdungsstufe „B“ fallen, z. B. alle Heizöl- und Dieseltanks über 1.000 l Fassungsvermögen. Beachten Sie bitte unsere Hinweise für den Bauherrn.

Anmerkung: Bei den Übersichtskarten ist die Mindel selbst grau dargestellt, schraffiert sind die berechneten Überschwemmungsflächen bei 100-jährlichem Hochwasser.


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Kaufmann Peter
Tel.: 08221/95 330
Emailkontakt zu:
Kaufmann Peter

 

 
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