Überschwemmungsgebiet der Mindel
Am 24.8.2009 hat das Landratsamt Günzburg das Überschwemmungsgebiet der Mindel bekannt gegeben und damit nach Art. 61 g BayWG „vorläufig gesichert“.
Damit gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als "vorläufig gesicherte" Gebiete. In diesen Gebieten bedürfen
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- das Errichten oder Ändern von Gebäuden und Anlagen
einer besonderen wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes (auch, wenn z. B. bei „freigestellten“ Vorhaben eine Baugenehmigung nicht nötig ist). Landwirtschaftliche oder sonstige Grundstücke sind so zu nutzen, dass mögliche Erosionen oder erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Gewässer, insbesondere durch Schadstoffeinträge, vermieden oder verringert werden.
Die Bekanntmachung des Landratsamtes und die als Überschwemmungsgebiet (ÜG) dargestellten Flächen finden Sie unter Downloads.
Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet sind (auch sonst nicht prüfpflichtige) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einer Sachverständigenprüfung zu unterziehen, wenn diese unter die Gefährdungsstufe „B“ fallen, z. B. alle Heizöl- und Dieseltanks über 1.000 l Fassungsvermögen. Beachten Sie bitte unsere Hinweise für den Bauherrn.
Anmerkung: Bei den Übersichtskarten ist die Mindel selbst grau dargestellt, schraffiert sind die berechneten Überschwemmungsflächen bei 100-jährlichem Hochwasser.
Damit gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als "vorläufig gesicherte" Gebiete. In diesen Gebieten bedürfen
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- das Errichten oder Ändern von Gebäuden und Anlagen
einer besonderen wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes (auch, wenn z. B. bei „freigestellten“ Vorhaben eine Baugenehmigung nicht nötig ist). Landwirtschaftliche oder sonstige Grundstücke sind so zu nutzen, dass mögliche Erosionen oder erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Gewässer, insbesondere durch Schadstoffeinträge, vermieden oder verringert werden.
Die Bekanntmachung des Landratsamtes und die als Überschwemmungsgebiet (ÜG) dargestellten Flächen finden Sie unter Downloads.
Im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet sind (auch sonst nicht prüfpflichtige) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einer Sachverständigenprüfung zu unterziehen, wenn diese unter die Gefährdungsstufe „B“ fallen, z. B. alle Heizöl- und Dieseltanks über 1.000 l Fassungsvermögen. Beachten Sie bitte unsere Hinweise für den Bauherrn.
Anmerkung: Bei den Übersichtskarten ist die Mindel selbst grau dargestellt, schraffiert sind die berechneten Überschwemmungsflächen bei 100-jährlichem Hochwasser.
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Amtliche Bekanntmachung vom 24.8.2009
ÜG Mindelzell
ÜG Balzhausen
ÜG Bayersried, Burg
ÜG Thannhausen
ÜG Edelstetten, Thannhausen
ÜG Münsterhausen
ÜG Münsterhausen, Burtenbach
ÜG Burtenbach
ÜG Jettingen Süd
ÜG Jettingen Nord, Scheppach
ÜG Burgau Süd
ÜG Mindelaltheim
ÜG Remshart, Schnuttenbach
ÜG Offingen
ÜG Gundremmingen
ÜG Mindelzell
ÜG Balzhausen
ÜG Bayersried, Burg
ÜG Thannhausen
ÜG Edelstetten, Thannhausen
ÜG Münsterhausen
ÜG Münsterhausen, Burtenbach
ÜG Burtenbach
ÜG Jettingen Süd
ÜG Jettingen Nord, Scheppach
ÜG Burgau Süd
ÜG Mindelaltheim
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ÜG Offingen
ÜG Gundremmingen
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