Informationen zur Lebensmittelsicherheit


Das Bild zeigt eine Großküche.
Die amtliche Lebensmittelüberwachung führt regelmäßig Kontrollen in den Betrieben durch. Dabei wird die Einhaltung von Bestimmungen einer Fülle von Rechtsvorschriften geprüft.
U.a. werden Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Gaststätten, Kantinen regelmäßig von der Lebensmittelüberwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Das Augenmerk richtet sich dabei auf die Betriebs-, Produktions- und Personalhygiene. Es werden aber auch Bestimmungen des Gaststättenrechts, der Preisangabenverordnung, der Allergen-Kennzeichnung und andere Spezialvorschriften des Lebensmittelrechts geprüft.
Regelmäßig werden auch Warenproben im Rahmen dieser Kontrollen gezogen, die am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht werden.

Links (außerhalb der Landkreisseiten)

Weitere Informationen und Direktkontakt
Lebensmittelüberwachung
Tel.: 08221/95 723
Emailkontakt zu:
Lebensmittelüberwachung

 

 
Landratsamt
Familienportal
Ratsinformationssystem
Wunschkennzeichen
Mitfahrzentrale