Registrierung und Zulassung von Betrieben


Das Bild zeigt eine Kühltheke mit Wurst- und Fleischwaren.
Bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs gewinnen, herstellen oder behandeln sind zulassungspflichtig. Davon betroffen sind u. a. zahlreiche handwerkliche Metzgereien und landwirtschaftliche Direktvermarkter, insbesondere solche die selbst schlachten, und die nach vormals geltendem Fleischhygienerecht lediglich registrierungspflichtig waren.
Weitere Informationen zu den lebensmittelhygienerechtlichen Belangen sind im Handbuch Zulassung enthalten.
Lebensmittelbetriebe sind zudem nach EU-Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche
Änderungen zu melden. Die Registrierung erfolgt bei den
Landratsämtern und kreisfreien Städten. Diese erfassen die Daten und erstellen eine Liste der Lebensmittelunternehmen auf der Grundlage bereits bei der Behörde vorhandener Daten und/oder der Meldungen der Lebensmittelunternehmer. Der Standard-Meldebogen kann bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden bezogen oder hier heruntergeladen werden.

Links (außerhalb der Landkreisseiten)

Weitere Informationen und Direktkontakt
Lebensmittelüberwachung
Tel.: 08221/95 723
Emailkontakt zu:
Lebensmittelüberwachung

 

 
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