Registrierung und Zulassung von Betrieben
Bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs gewinnen, herstellen oder behandeln sind zulassungspflichtig. Davon betroffen sind u. a. zahlreiche handwerkliche Metzgereien und landwirtschaftliche Direktvermarkter, insbesondere solche die selbst schlachten, und die nach vormals geltendem Fleischhygienerecht lediglich registrierungspflichtig waren.
Weitere Informationen zu den lebensmittelhygienerechtlichen Belangen sind im Handbuch Zulassung enthalten.
Lebensmittelbetriebe sind zudem nach EU-Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche
Änderungen zu melden. Die Registrierung erfolgt bei den
Landratsämtern und kreisfreien Städten. Diese erfassen die Daten und erstellen eine Liste der Lebensmittelunternehmen auf der Grundlage bereits bei der Behörde vorhandener Daten und/oder der Meldungen der Lebensmittelunternehmer. Der Standard-Meldebogen kann bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen zu den lebensmittelhygienerechtlichen Belangen sind im Handbuch Zulassung enthalten.
Lebensmittelbetriebe sind zudem nach EU-Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche
Änderungen zu melden. Die Registrierung erfolgt bei den
Landratsämtern und kreisfreien Städten. Diese erfassen die Daten und erstellen eine Liste der Lebensmittelunternehmen auf der Grundlage bereits bei der Behörde vorhandener Daten und/oder der Meldungen der Lebensmittelunternehmer. Der Standard-Meldebogen kann bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Links (außerhalb der Landkreisseiten)
Erläuterungen bezüglich der Zulassung für Milch-und Fleischbetriebe
Handbuch Zulassung kleinerer handwerklicher Metzgereien und Direktvermarkter
Informationen zur Zulassungspflicht
Allgemeine Informationen zur Registrierung und Zulassung von Betrieben
Meldevordruck
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Handbuch Zulassung kleinerer handwerklicher Metzgereien und Direktvermarkter
Informationen zur Zulassungspflicht
Allgemeine Informationen zur Registrierung und Zulassung von Betrieben
Meldevordruck
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Weitere Informationen und Direktkontakt







