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Impfmaßnahmen gegen die Newcastle-Krankheit


Hühner, Puten und alles Geflügel, das mit Hühnern oder Puten zusammengehalten wird, unterliegen der Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit. Diese atypische Geflügelpest kann zu großen Verlusten in den heimischen Geflügelbeständen führen. Seit 1994 gilt deshalb eine staatlich angeordnete Impfpflicht für alle Bestände in den Hühner oder Puten gehalten werden. Im Landkreis werden deshalb vierteljährlich Impfungen gegen die Newcastle-Krankheit durchgeführt. Dazu können Sie Impfstoff von Ihrem praktischen Tierarzt beziehen und diesen bei Ihrem Geflügel anwenden.

Folgende Impftermine werden im Jahr 2012 angeboten:

Samstag,  04.02.2012
Samstag,  05.05.2012
Samstag,  04.08.2012
Samstag,  03.11.2012

Hinweise zur Durchführung der Impfmaßnahmen erhalten Sie unter Downloads.

Downloads

Weitere Informationen und Direktkontakt
Veterinäramt
Tel.: 08221/95 723
Emailkontakt zu:
Veterinäramt