Alle Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Bienen haben ihre Tiere dem Landratsamt zu melden.
Welche Angaben erforderlich sind, erfahren Sie hier.
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