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Das Bild zeigt eine Schusswaffe.

Erwerb und Besitz von Waffen sind streng geregelt

Der Umgang mit Waffen und Munition, so z.B. der Erwerb und Besitz dieser Gegenstände, unterliegt strengen Regelungen. Interessierte erhalten hier Informationen über grundlegende Voraussetzungen.

Weitere Informationen zu:  Waffenerwerb und Waffenbesitz


Erlaubnispflicht für explosionsgefährliche Stoffe

Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist äußerste Vorsicht geboten! Daher ist auch im nicht gewerblichen Bereich bereits für den Erwerb derartiger Stoffe eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis notwendig.

Weitere Informationen zu:  Sprengstofferlaubnis