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Arbeitsgenehmigung


Um in der Bundesrepublik Deutschland zu arbeiten, benötigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, in der gleichzeitig die Arbeitsgenehmigung erteilt wird. Das bisherige doppelte Genehmigungsverfahren für die Aufenthaltstitel (Ausländerbehörde) einerseits und die Arbeitsgenehmigung (Arbeitsagentur) anderseits entfällt.

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Weitere Informationen und Direktkontakt
Ausländerbehörde Arbeitsgenehmigung
Tel.: 08221/95 271
Emailkontakt zu:
Ausländerbehörde Arbeitsgenehmigung

 

 
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