Der Schutz politisch Verfolgter ist Gegenstand unterschiedlicher Regelungen auf staatlicher, zwischenstaatlicher und überstaatlicher Ebene. Im allgemeinen Völkerrecht versteht man Asylrecht als Befugnis einzelner Staaten, den Angehörigen fremder Staaten Asyl zu gewähren. Bei uns in Deutschland ist das Asylrecht im Grundgesetz verankert. Es garantiert einen individuellen Anspruch auf Asyl.
Dem Landkreis zugewiesene Asylbewerber werden während des laufenden Verfahrens durch die Ausländerbehörde des Landratsamtes betreut.
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