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Aufenthalt


Viele Menschen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen wandern jedes Jahr aus verschiedenen Motiven nach Deutschland ein: so wird z.B. die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung als Grund angegeben, aber auch familiäre, völkerrechtliche, humanitäre, politische oder sonstige Gründe spielen eine Rolle.
Für die Einreise und den Aufenthalt benötigen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis, die in Form eines sog. Aufenthaltstitels erteilt wird. Die Erteilung der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis zu jedem dieser Zwecke ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden. Welche, erfahren Sie hier.

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Weitere Informationen und Direktkontakt
Ausländerbehörde Aufenthalt
Tel.: 08221/95 271
Emailkontakt zu:
Ausländerbehörde Aufenthalt

 

 
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