Sozialhilfe
Menschen können im Laufe ihres Lebens aus den unterschiedlichsten Gründen in die Lage kommen, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht mehr bestreiten zu können.
In diesem Fall können Sie sich an das Sozialamt wenden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes unterstützen Sie in Fragen der Sozialhilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie auch im Rahmen der Schuldnerberatung.
Wir helfen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen finanziellen Mitteln beschaffen
können und für die nicht Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende ("Hartz IV") in Betracht kommen.
können und für die nicht Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende ("Hartz IV") in Betracht kommen.
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Sozialhilfe - was ist das eigentlich?
Wie und wo beantrage ich Sozialhilfe?
Schuldnerberatung
Kosten der Unterkunft
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