Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Thannhausen in den Gemarkungen Thannhausen und Bayersried zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung Thannhausen (Tiefbrunnen 1, 2 und 3)
Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung der Stadt Thannhausen wurden von der Stadt Thannhausen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 2283, 2326 und 2320 der Gemarkung Thannhausen drei neue Tiefbrunnen (TB 1 – 3) errichtet.
Mit Schreiben vom 23. März 2023 beantragt die Stadt Thannhausen die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für diese 3 Tiefbrunnen.
Der Entwurf der Schutzgebietsverordnung mit den zugehörigen Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 30. Mai 2023 bis 29. Juni 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen und bei der Gemeinde Ursberg, Prämonstratenserstraße 20, 86513 Ursberg zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen und dieser Bekanntmachungstext können auch im Internet unter www.landkreis-guenzburg.de, Auswahl „Aktuelles/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Hinweis: Das bestehende Wasserschutzgebiet Thannhausen für die zwischenzeitlich stillgelegten Flachbrunnen 1 und 2 wird mit Bestandskraft der neuen Wasserschutzgebietsverordnung aufgehoben.
Etwaige Einwendungen sind bei der Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen, Edmund-Zimmermann-Straße 3, 86470 Thannhausen, bei der Gemeinde Ursberg, Prämonstratenserstraße 20, 86513 Ursberg oder beim Landratsamt Günzburg, Fachbereich Wasserrecht und Bodenschutz (Krankenhausstraße 36) spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 BayVwVfG).
Falls aufgrund der Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird, wird dieser ortsüblich bekannt gegeben. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne diesen verhandelt werden.
Falls mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Es liegen folgende Unterlagen zugrunde:
Grundstücksverzeichnis – wird aus Datenschutzgründen nicht öffentlich bekanntgemacht!
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Entwurf der Schutzgebietsverordnung mit Lageplan (1,24 MB)
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Antrag mit Erläuterung (575 KB)
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Übersichtslageplan Wassergewinnungsanlage, Maßstab 1 : 25.000 (1,85 MB)
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Detaillageplan Wassergewinnungsanlage, Maßstab 1 : 5.000 (5,27 MB)
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Hydrogeologische Situation mit Darstellung der 50-Tage-Linien TB 1 bis TB 3, Maßstab 1 : 2.000 (1,32 MB)
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Hydrogeologische Situation mit Grundwassergleichenplan und Darstellung Grundwassereinzugsgebiet, Maßstab 1 : 7.500 (7,44 MB)
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Flächennutzung mit Grundwassereinzugsgebiet, Maßstab 1 : 7.500 (8,45 MB)
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Risikozonierung des Grundwassereinzugsgebiets, Maßstab 1 : 7.500 (7,74 MB)
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Schutzgebietsvorschlag, Maßstab 1 : 2.000 (1,05 MB)
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Vorschlag Schutzgebietsverordnung (376 KB)