Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Das kommunale Jobcenter Günzburg ist für die Gewährung von „Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II)“ für Sie zuständig, wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Günzburg haben oder nach § 12a Absatz 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes Ihren Wohnsitz im Landkreis Günzburg zu nehmen haben.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur

  • Beratung,
  • Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und
  • Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld / Leistungen für Bildung und Teilhabe / einmalige Leistungen / Darlehen bei unabweisbarem Bedarf / Leistungen für Auszubildende)

Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Bestandteil des Bürgergeldes bzw. der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden.

Nähere Informationen zu den im Landkreis Günzburg geltenden Mietobergrenzen, Heizkostenobergrenzen, Verfahren bei Wohnungswechsel, Karenzzeiten (begrenzte Übernahmefrist für unangemessene Bedarfe / Kostensenkungsverfahren) entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Angemessenheit von Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Downloadbereich.

Erstmalige Beantragung

Bei erstmaliger Beantragung von Bürgergeld (oder wenn der letzte Bewilligungszeitraum länger als 2 Monate zurückliegt) wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Beratungsstelle für Sozialleistungen (BfS).

Weiterbewilligungs-/Fortzahlungsantrag

Anträge auf Weiterbewilligung/Fortzahlung reichen Sie bitte 3 bis 4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums direkt beim Jobcenter Günzburg ein.

Formulare zur Antragstellung

Bürgergeld; Beantragung

Arbeitgeberservice Jobcenter Günzburg

Der Arbeitgeberservice des Kommunalen Jobcenters Günzburg nimmt Ihr Stellenangebot mit allen gewünschten Anforderungen auf und vermittelt aus dem Personenkreis der Bürgergeldbezieher/-innen passende Bewerber/-innen.

Bitte setzen Sie sich vor Arbeitsaufnahme mit uns in Verbindung. Gerne beraten wir Sie auch zu Förder- und Qualifizierungsmöglichkeiten.

Bei Fragen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie zu Fördermöglichkeiten rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Leistungen:

  • Vermittlung von Arbeitnehmern und Auszubildenden
  • Individuelle Beratung im persönlichen Gespräch bei Ihnen vor Ort
  • Aufnahme Ihres (Ausbildungs-)Stellenangebots
  • Qualifizierte Beratung zum regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarkt
  • Kostenloser und unverbindlicher Service
  • Beratung zu Förder- und Qualifizierungsmöglichkeiten

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterstützt und berät das Jobcenter in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern.

Weitere Aufgabenfelder:

  • Beratung zur Eingliederung in Arbeit und Ausbildung sowie des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einer Familienphase
  • Beteiligung bei der Erarbeitung eines örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters sowie bei der geschlechter- und familiengerechten fachlichen Aufgabenerledigung
  • Informations-, Beratungs- und Vorschlagsrecht in Fragen, die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern haben
  • Unterstützung und Beratung erwerbsfähiger Leistungsberechtigte und die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in übergeordneten Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern
  • Zusammenarbeit mit den in Fragen der Gleichstellung im Erwerbsleben tätigen Stellen im örtlichen Zuständigkeitsbereich zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
  • Vertretung des Jobcenters bei den Sitzungen der Kreisgremien zu Themen, die den Aufgabenbereich der Beauftragten betreffen.

Die Aufgaben des örtlichen Beirates nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erfüllt der Wirtschafts- und Strukturbeirat des Landkreises Günzburg.

Aufgabenfelder

  • Beratung des Jobcenters bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen
  • Stellungnahme zu Einsatzfeldern für Leistungen nach § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt)

Der Wirtschafts- und Strukturbeirat ist ein den Kreistag beratendes Fachgremium. Sein Aufgabenfeld geht über die Beratung des Jobcenters weit hinaus: Die Beratung des Kreistages erfolgt insbesondere durch die Erörterung wirtschafts- und strukturpolitischer Probleme des Landkreises Günzburg und durch die Abgabe entsprechender Empfehlungen an die Kreisorgane. Er versucht ferner, auf ein gemeinsames Vorgehen von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Landkreis und anderen Beteiligten in Fragen der regionalen Wirtschafts-, Struktur- und Beschäftigungspolitik hinzuwirken.

Die Sitzungen des Wirtschafts- und Strukturbeirates sind grundsätzlich öffentlich.

Direktkontakt

Wolfgang Welt
Ansprechpartner (örtlicher Beirat) im Jobcenter
Axel Egermann
Ansprechpartner (Sitzungsdienst) Regionalmarketing Günzburg GbR

Weitere Informationen zum Thema