Vormundschaften für Kinder und Jugendliche:
Ehrenamtliche gesucht!

Kinder und Jugendliche brauchen Fürsorge, Nähe und Unterstützung! In manchen Fällen ist es Eltern nicht möglich, die elterliche Sorge für ihr Kind auszuüben. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Die äußerst wichtige und weitreichende Aufgabe der rechtlichen Fürsorge von minderjährigen Kindern wird in solchen Angelegenheiten vom zuständigen Familiengericht an einen Vormund übertragen. Neben den so genannten Amtsvormundschaften bieten die ehrenamtlichen Vormundschaften eine weitere Form der rechtlichen Vertretung minderjähriger Menschen, welche nicht unter elterlicher Sorge stehen.

Für das anspruchsvolle Aufgabenfeld der ehrenamtlichen Vormundschaft kommen Personen aus dem familiären bzw. sozialen Umfeld, Pflegeltern, aber auch fremdehrenamtliche und sozial engagierte Menschen in Frage.

Möchten Sie sich gerne ehrenamtlich engagieren und sich für ein Kind oder Jugendlichen aktiv einsetzen und diesem/dieser bis zur Volljährigkeit zur Seite stehen? Gemeinsam durch dick und dünn gehen, Höhen aber auch Tiefen aushalten und mit Rat und Tat behilflich sein?

Kinder und Jugendliche suchen Vormünder und Vormundinnen, die…

  • … empathisch, wertschätzend und hilfsbereit sind
  • … sich für sie über eine längere Zeit einsetzen und zuverlässig an ihrer Seite stehen
  • … ausreichend Zeit für regelmäßige Besuche und Unternehmungen haben
  • … anderen Menschen, Lebensweisen und Kulturen mit Offenheit begegnen

Wir suchen ehrenamtliche Vormünder und Vormundinnen mit …

  • … der kontinuierlichen Bereitschaft die gesetzliche Vertretung eines Kindes/Jugendlichen zu übernehmen
  • … dem Interesse an der Kooperation mit dem Jugendamt und weiteren Einrichtungen, wie z.B. Schule, Ärzte, Behörden im Sinne des Kindes/Jugendlichen
  • … Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit und Eigenverantwortung
  • … der Offenheit für Unterstützungs- und Schulungsangebote

Sie werden für diese Aufgabe gut vorbereitet und ausgewählt. Das Jugendamt des Landratsamts Günzburg, Abteilung gerichtliche Jugendhilfe, Koordinierungsstelle Vormundschaften, begleitet Sie und bietet Ihnen entsprechende Schulungen sowie Beratung und Unterstützung an.

Was Sie sonst noch wissen sollten:

  • Rechtliche und pädagogische Kenntnisse sind keine Bedingung
  • Eine Aufnahme des jungen Menschen im eigenen Haushalt ist nicht vorgesehen
  • Sie brauchen keine genauen Kenntnisse über das Herkunftsland

Direktkontakt

Koordinierungsstelle Vormundschaften
Frau Endreß