Zulassungsbehörde

Zulassung von Fahrzeugen

Im Landkreis Günzburg finden Sie die Zulassungsbehörde im Landratsamt Günzburg als auch in der Außenstelle Krumbach.

Zulassungsvorgänge und erforderliche Unterlagen

Die Übersicht der Zulassungsvorgänge und erforderlicher Unterlagen erhalten Sie im Downloadbereich.

Termin

Zur Zulassung ist ein Termin erforderlich, welchen Sie sich über die Terminbuchung online reservieren können. Dies gilt für Privatpersonen als auch Gewerbetreibende (u. a. auch Autohäuser sowie Versicherungen etc.).

Vor Ort melden Sie sich mit Ihrer Bestätigung (Terminnummer oder dem QR-Code) die Sie vorab per E-Mail erhalten haben, am Terminal an und erhalten daraufhin eine Wartemarke.

Hinweise zum Ausweisdokument und zur Bevollmächtigung

Bitte legen Sie ausnahmslos Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (ggf. mit Zusatzblatt, u. U. ist eine Vorlage weiterer Dokumente erforderlich) im Original bei der Zulassungsbehörde vor. Eigene Kopien können nicht akzeptieren werden. Wenn Sie an einem persönlichen Gang zur Zulassungsbehörde verhindert sind, muss Ihr Vertreter eine schriftliche Vollmacht und Ihr gültiges sowie originales Ausweisdokument vorlegen. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls mit einem Ausweisdokument ausweisen können. Bitte beachten Sie, dass auch das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer vom zukünftigen Halter unterzeichnet sein muss.

Hinweise zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer und zu Steuervergünstigungen

Zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer muss ein SEPA-Lastschriftmandat vom Fahrzeughalter unterzeichnet und bei einem Zulassungsvorgang mit vorgelegt werden. Ein Bevollmächtigter darf dies nicht als Vertreter unterzeichnen.  Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, Steuervergünstigungen oder -befreiungen erhalten Sie beim zuständigen Hauptzollamt.

Online Zulassungsbehörde

Über die Online-Zulassungsbehörde können unter bestimmten Voraussetzungen Vorgänge online abgewickelt werden. Näheres finden Sie im Bürgerservice-Portal.

Weitere Auskünfte erhalten Sie zudem im Bayern-Portal.