Landschaftspflege / Förderprogramme

Möchten auch Sie dazu beitragen, die Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten, zu entwickeln bzw. wiederherzustellen?

Für landschaftspflegerische Maßnahmen, wie die Neuanlage und Gestaltung von Biotopen, Streuobstwiesen, Hecken u.a. bzw. die Einhaltung bestimmter Bewirtschaftungseinschränkungen auf Ihrem Grundstück stehen staatliche Fördermittel zur Verfügung.

Die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen wird finanziell vom Staat gefördert.

Hierdurch kann durch die Neuanlage und Gestaltung von Biotopen, Streuobstwiesen, Hecken u. a. ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Natur als Lebensgrundlage des Menschen und zur Sicherung der Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten geschaffen werden. Die Förderhöhe beträgt i. d. R. 70 % der entstandenen Maßnahmenkosten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz widmen und Eigentümer oder Pächter der von den Maßnahmen betroffenen Grundstücke.

Bei Interesse wenden Sie sich an:

Landschaftspflegeverband Günzburg e.V., Poststraße 5, 89335 Ichenhausen
Herrn Koralewska; Frau Weiß
Tel.: 08223 / 9697-18
E-Mail: landschaft@lpv-guenzburg.de

Oder an einen Direktkontakt des Landkreises.

Direktkontakt

Herr Schmid
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit
Frau Kronberg
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit

Die Förderung soll durch eine naturschonende Bewirtschaftung ökologisch bedeutsamer Lebensräume dazu beitragen, die Biodiversität zu schützen und zu verbessern. Dabei sollen auch zusätzliche Kosten und Einkommensverluste ausgeglichen werden, die Landwirten aus der nachhaltigen Bewirtschaftung von Lebensräumen der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie entstehen.

Antrags- und Bewilligungsbehörde für das VNP/EA ist das für den Betriebssitz im Landkreis Günzburg das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim.

Die Durchführung des VNP/EA erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und uns als untere Naturschutzbehörden (uNB) am Landratsamt. Die zu fördernden Maßnahmen werden von der uNB gemeinsam mit dem Antragsteller festgelegt und in sog. Bewertungsblätter eingetragen.

Die Antragstellung muss innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums erfolgen. Grundlage ist das Merkblatt “Agrarumweltmaßnahmen” der Landwirtschaftsverwaltung in der jeweils geltenden Fassung.

Direktkontakt

Herr Schmid
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit
Frau Kronberg
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit
Frau Osterlehner
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit