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Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Beschreibung

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Themen

Ansprechpartner

Fachbereich 43 - Immissionsschutz und Abfallrecht
Team 431 - Staatliches Abfallrecht
Sachbearbeiter

Telefon: 08221 / 95-0
Telefax: 08221 / 95-240

Landratsamt Günzburg - Fachbereich 43 - Immissionsschutz und Abfallrecht

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89312 Günzburg

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89308 Günzburg

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