Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen
Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.
Beschreibung
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Ansprechpartner
Fachbereich 43 - Immissionsschutz und Abfallrecht
Team 431 - Staatliches Abfallrecht
Sachbearbeiter
Telefon: 08221 / 95-0
Telefax: 08221 / 95-240
Landratsamt Günzburg - Fachbereich 43 - Immissionsschutz und Abfallrecht
Hausanschrift
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89312 Günzburg
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89308 Günzburg
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