Beschäftigungserlaubnis; Beantragung
Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind oder in einem laufenden Asylverfahren arbeiten möchten und bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen möchte, können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Weiterführende Informationen werden in Kürze bereitgestellt.
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Fachbereich 32 - Personenstands- und Ausländerrecht
FB 32 - Ausländerrecht
Sachbearbeiter
Telefon: 08221 / 95-269
Telefax: 08221 / 95-298
Fachbereich 32 - Personenstands- und Ausländerrecht
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Telefon: 08221 / 95-275
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