Fahrschulzweigstellenerlaubnis; Beantragung
Wer als Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen seiner Fahrschule betreibt, bedarf der Zweigstellenerlaubnis.
Beschreibung
Der Betrieb von Zweigstellen einer Fahrschule (also Unterrichtsräumen an anderen Örtlichkeiten als der Hauptbetriebsstelle der Fahrschule) ist nur zulässig, wenn – neben der Fahrschulerlaubnis (s. Verwandte Themen) – dafür jeweils eine Zweigstellenerlaubnis vorliegt. Zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde des Sitzes der Zweigstelle.
Voraussetzungen
Der Unterrichtsraum, die Lehrmittel und die Lehrfahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es muss gewährleistet sein, dass der Inhaber der Fahrschulerlaubnis oder die für die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellte Person den Umständen nach, insbesondere wegen der Anzahl der Zweigstellen oder ihrer räumlichen Entfernung und der Anzahl der Fahrlehrer, den Pflichten nach § 29 Fahrlehrergesetz nachkommen kann. Die Anzahl der Zweigstellen soll insgesamt zehn nicht übersteigen. Bei Gemeinschaftsfahrschulen gilt diese Regelung auch für jeden Gesellschafter.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
-
Angabe über Namen und die Anschrift der Fahrschule und für welche Klasse von Kraftfahrzeugen er die Fahrschulzweigstellenerlaubnis erwerben will
-
Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
-
maßstabgerechten Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
-
Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
-
Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
-
Bei Beantragung von mehr als zehn Zweigstellen: Vorlage zusätzlicher Nachweise zur Betriebsorganisation (z.B. Nutzung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems)
Kosten
Gebühren und Auslagen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
-
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Verwandte Themen
Landratsamt Günzburg - Fachbereich 31 - Mobilität
Hausanschrift
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
89312 Günzburg
Postanschrift
Postfach 200157
89308 Günzburg
89308 Günzburg
Kontakt
Telefon: +49 8221 95-999
Telefax: +49 8221 95-240