Freiwillige kommunale Leistung; Beantragung

In ausgewählten Bereichen können Sie bei kommunalen Behörden eine freiwillige Leistung beantragen.

Beschreibung

Freiwillige Leistungen sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie kann über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden.

Es können zum Beispiel bestimmte Förderungen, Zuschüsse, Ermäßigungen oder Vergünstigungen als freiwillige Leistungen angeboten werden. Diese können dann beantragt werden.

Beispiele:

  • Förderung: z. B. Kulturförderung, Lastenfahrradförderung, Förderung für Kauf von alten Häusern, Förderung des Baus einer Regenwasserzisterne
  • Zuschuss: z. B. für Komposter, Mehrwegwindeln, Windelsäcke, Schallschutzfenster, Energieberatung, Projekte mit Kindern und Jugendlichen, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden, Ausbildungskosten für Musikunterreicht
  • Ermäßigung: z. B. für Restmülltonne
  • Vergünstigung: z. B. für den öffentlichen Nahverkehr, ein sog. "Landkreispass"


Ergänzung: Landratsamt Günzburg

Der Landkreis Günzburg bietet aktuell keine Förderprogramme an. Bei Änderung informieren wir Sie rechtzeitig. Bei Förderungsanfragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Gemeinde oder Gemeindeverwaltung.

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Es besteht in besonders gelagerten Fällen möglicherweise auch eine Zuständigkeit Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hierzu beachten Sie bitte die Informationen beim Verfahrensablauf und wenden sich ggf. an Ihr Rathaus.

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