Freiwillige kommunale Leistung; Beantragung
In ausgewählten Bereichen können Sie bei kommunalen Behörden eine freiwillige Leistung beantragen.
Beschreibung
Freiwillige Leistungen sind Aufgaben, die sich die Kommune selbst stellt. Sie kann über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden.
Es können zum Beispiel bestimmte Förderungen, Zuschüsse, Ermäßigungen oder Vergünstigungen als freiwillige Leistungen angeboten werden. Diese können dann beantragt werden.
Beispiele:
- Förderung: z. B. Kulturförderung, Lastenfahrradförderung, Förderung für Kauf von alten Häusern, Förderung des Baus einer Regenwasserzisterne
- Zuschuss: z. B. für Komposter, Mehrwegwindeln, Windelsäcke, Schallschutzfenster, Energieberatung, Projekte mit Kindern und Jugendlichen, Instandsetzung und Gestaltung von Gebäuden, Ausbildungskosten für Musikunterreicht
- Ermäßigung: z. B. für Restmülltonne
- Vergünstigung: z. B. für den öffentlichen Nahverkehr, ein sog. "Landkreispass"
Ergänzung: Landratsamt Günzburg
Verwandte Themen
Bezirk Schwaben
Hausanschrift
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
86152 Augsburg
Postanschrift
86147 Augsburg
Kontakt
Telefon: +49 821 3101-0
Telefax: +49 821 3101-200
E-Mail: poststelle@bezirk-schwaben.de
Website: https://www.bezirk-schwaben.de
Landratsamt Günzburg
Hausanschrift
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
89312 Günzburg
Postanschrift
Postfach 200157
89308 Günzburg
89308 Günzburg
Kontakt
Telefon: +49 8221 95-0
Telefax: +49 8221 95-240
E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Website: https://www.landkreis-guenzburg.de
Es besteht in besonders gelagerten Fällen möglicherweise auch eine Zuständigkeit Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hierzu beachten Sie bitte die Informationen beim Verfahrensablauf und wenden sich ggf. an Ihr Rathaus.