Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Beschreibung
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg
Herr Dr. Hans Reichhart
Landrat
Bezirk Schwaben
Hausanschrift
Hafnerberg 10
86152 Augsburg
86152 Augsburg
Postanschrift
86147 Augsburg
Kontakt
Telefon: +49 821 3101-0
Telefax: +49 821 3101-200
E-Mail: poststelle@bezirk-schwaben.de
Website: https://www.bezirk-schwaben.de
Landratsamt Günzburg
Hausanschrift
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
89312 Günzburg
Postanschrift
Postfach 200157
89308 Günzburg
89308 Günzburg
Kontakt
Telefon: +49 8221 95-0
Telefax: +49 8221 95-240
E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Website: https://www.landkreis-guenzburg.de
Es besteht in besonders gelagerten Fällen möglicherweise auch eine Zuständigkeit Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hierzu beachten Sie bitte die Informationen beim Verfahrensablauf und wenden sich ggf. an Ihr Rathaus.