Mahnung und Vollstreckung; Durchführung im Landkreis
Das Landratsamt ist für die rechtzeitige Mahnung und Beitreibung seiner offenen Forderungen gegenüber Dritten zuständig.
Beschreibung
Die Kasse muss die Aufgaben der Mahnung, Beitreibung und Vollstreckung bei öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen erfüllen. Ihr obliegt die Mahnung und Vollstreckung für den Landkreis und den Staat.
Gehen Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Sie kann hiervon zunächst absehen, wenn zu erkennen ist, dass
- die Vollziehung des der Annahmeanordnung zugrunde liegenden Bescheids ausgesetzt wird,
- eine Stundung, Niederschlagung oder ein Erlass in Betracht kommt
Rechtsgrundlagen
Landratsamt Günzburg - Z12 Rechnungswesen und Kasse
Hausanschrift
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
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Postanschrift
Postfach 200157
89308 Günzburg
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