Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen
Landkreise und/oder Gemeinden können für die Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen auf dem Gebiet des Landkreises oder der Gemeinde zuständig sein.
Beschreibung
Nähere Informationen über die Fahrpläne in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes, Ihrer Gemeinde oder des örtlichen Verkehrsverbundes.
Rechtsgrundlagen
Landratsamt Günzburg - Fachbereich 31 - Mobilität
Hausanschrift
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
89312 Günzburg
Postanschrift
Postfach 200157
89308 Günzburg
89308 Günzburg
Kontakt
Telefon: +49 8221 95-999
Telefax: +49 8221 95-240
Es besteht in besonders gelagerten Fällen möglicherweise auch eine Zuständigkeit Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hierzu beachten Sie bitte die Informationen beim Verfahrensablauf und wenden sich ggf. an Ihr Rathaus.