Straßenverkehrszählungen; Durchführung

Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken wird der Verkehr auf den Straßen in Bayern mit regelmäßigen Straßenverkehrszählungen erfasst. Daneben werden anlassbezogene Sonderzählungen durchgeführt.

Beschreibung

Regelmäßige Straßenverkehrszählung

Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken auf dem qualifizierten Straßennetz finden regelmäßig bundesweite Straßenverkehrszählungen (SVZ) - üblicherweise im Fünfjahres-Turnus - statt. Die Zählungen erstrecken sich neben den Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) in Bayern auch auf die Staatsstraßen sowie den Großteil der Kreisstraßen.

Die Zählungen werden von den folgenden Behörden durchgeführt:

  • Autobahn GmbH des Bundes
  • Staatliche Bauämter auf den Bundes- und Staatsstraßen sowie auf Kreisstraßen in bestimmten Landkreisen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in großen Städten)
  • Landratsämter bei den Kreisstraßen

Die Koordination für die Zählung innerhalb von Bayern liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Ergebnisse sind im Internet abrufbar (siehe "Weiterführende Links").

Einzelne große Städte führen zudem eigene regelmäßige Straßenverkehrszählungen durch.

Automatische Straßenverkehrszählung

Zur kontinuierlichen Zählung des Straßenverkehrs sind in Bayern automatische Dauerzählstellen im Einsatz.

Der Großteil befindet sich an Bundesautobahnen und Bundesstraßen, ein kleiner Teil an Staats- und Kreisstraßen. Diese Messgeräte erfassen das Verkehrsgeschehen das ganze Jahr über rund um die Uhr. Die Langzeitdaten der automatischen Dauerzählstellen bilden die Grundlage für die Hochrechnungsfaktoren der manuellen Straßenverkehrszählung.

Die Dauerzählstellen werden auf den Autobahnen von der Autobahn GmbH des Bundes und auf den Bundes-, Staats- sowie Kreisstraßen von den Staatlichen Bauämtern betreut. Die Ergebnisse der automatischen Straßenverkehrszählung sind im Internet abrufbar (siehe "Weiterführende Links").

Sonderzählungen des Straßenverkehrs

Für verschiedenartige Anlässe (z.B. Straßenplanung, Verkehrsuntersuchungen) werden von den Straßenbaulastträgern oder den Städten und Gemeinden (zusätzliche) Sonderzählungen des Straßenverkehrs durchgeführt. Folgende Behörden nehmen die Aufgaben der Straßenbaulast auf den einzelnen Straßen wahr:

  • Autobahn GmbH des Bundes
  • Staatliche Bauämter auf den Bundes- und Staatsstraßen sowie auf Kreisstraßen in bestimmten Landkreisen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in großen Städten)
  • Landratsämter bei den Kreisstraßen
  • Städte und Gemeinden bei den Gemeindestraßen sowie große Städte bei den Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen

Weiterführende Links

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Hausanschrift

Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München

Postanschrift

Postfach 22 12 53
80502 München

Kontakt

Telefax: +49 89 2192-13350

Die Autobahn GmbH des Bundes - Niederlassung Südbayern

Hausanschrift

Seidlstr. 7-11
80335 München

Postanschrift

Postfach 200131
80001 München

Kontakt

Telefax: +49 89 54552-3200

Staatliches Bauamt Krumbach

Hausanschrift

Nattenhauser Straße 16
86381 Krumbach (Schwaben)

Postanschrift

Postfach 1355
86371 Krumbach (Schwaben)

Kontakt

Telefax: +49 8282 9908-200

Landratsamt Günzburg - Fachbereich 31 - Mobilität

Hausanschrift

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Postanschrift

Postfach 200157
89308 Günzburg

Kontakt

Telefax: +49 8221 95-240

Es besteht in besonders gelagerten Fällen möglicherweise auch eine Zuständigkeit Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hierzu beachten Sie bitte die Informationen beim Verfahrensablauf und wenden sich ggf. an Ihr Rathaus.

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