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Wasserverbände; Beratung und Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten die Wasserverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Beschreibung

Wasserverbände sind im Bereich der Wasserwirtschaft tätig. Sie dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder.

Aufsichtsbehörden im Sinn des Wasserverbandsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden.

Rechtsgrundlagen

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Fachbereich 42 - Wasserrecht und Bodenschutz
FB 42 - Wasserrecht und Bodenschutz - Frau Kuen
Fachbereichsleiterin

Telefax: 08221 / 95-340

Landratsamt Günzburg - Fachbereich 42 - Wasserrecht und Bodenschutz

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