Schulen und Kindergärten
Schulen
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Unterrichtsbetrieb finden Sie Hier.
NEU ab 01.05.2022
Alle Testpflichten in den Schulen entfallen ab 01.05.2022.
Dies gilt hinsichtlich der anlasslosen regelmäßigen Testungen ebenso wie für schulische
Testungen bei einem Infektionsfall sowie für die Testungen von Lehrkräften, Beschäftigten und Dritten, wie z.B. Eltern. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
Von den Schulen können keine Selbsttests für zuhause ausgegeben werden. Testungen finden ausschließlich eigenverantwortlich zuhause, beim Hausarzt oder einer Teststation statt.
Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales finden Sie Hier.
NEU ab 01.05.2022
Alle Testpflichten im Bereich der Kinderbetreuung entfallen ab dem 01.05.2022.
Dies gilt hinsichtlich der anlasslosen regelmäßigen Testungen ebenso wie für Testungen bei einem Infektionsfall in einer Gruppe sowie für die Testungen von Beschäftigten und Dritten, wie z.B. Eltern.
Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.