Geflügelpest: Aufhebung der Schutzmaßnahmen und der Allgemeinverfügung
26. November 2025
Aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis wurden auch Schutzmaßnahmen im nördlichen Landkreis Günzburg angeordnet. Diese Maßnahmen enden am 27. November 2025 um 0:00 Uhr, die Allgemeinverfügung wird ab diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Trotz der Aufhebung der Maßnahmen bleibt die Geflügelpest in der Wildvogelpopulation ein Risiko. Das Veterinäramt betont, wie wichtig es ist, Biosicherheitsmaßnahmen in der Geflügelhaltung einzuhalten, um einen Ausbruch im Hausgeflügelbereich zu verhindern. Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern finden sich unter: