Handels- und Dienstleistungsbetriebe
Seit dem 03.04.2022 gelten mit Inkrafttreten der 16. BayIfSMV nur noch wenige Basisschutzmaßnahmen. Die FFP2-Maskenpflicht und Zutrittsregelungen zu Handels- und Dienstleistungsbetrieben entfallen.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen werden auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, hierzu gehören insbesondere
- die Wahrung des Mindestabstands
- das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen
- freiwillige Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion, Vermeidung unnötiger Kontakte).
>>> Weitere Informationen zu allgemeinen Hygieneempfehlungen finden Sie [HIER]