Elektronische Zugangseröffnung
Nach Art. 16 BayDiG ist jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung elektronischer sowie im Sinne des Artikel 3a Absatz 2 BayVwVfG schriftformersetzender Dokumente zu eröffnen.
Der Landkreis Günzburg hat zur Kommunikation mit der Verwaltung des Landratsamtes den elektronischen Zugang nach Maßgabe folgender Rahmenbedingungen eröffnet. Diese Regelungen gelten nur für die elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Günzburg und nicht für Angebote von Dritten, auf die möglicherweise auf den Webseiten des Landratsamtes Günzburg verwiesen wird.
Zugänge im Sinne der Zugangseröffnung sind die/das vom Landratsamt Günzburg publizierte/n:
- E-Mail-Adressen
- Online-Formulare / Online-Dienste
- Sicheres Kontaktformular (mit Bayern-ID)
- Besonderes elektronische Behördenpostfach
Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen formfreien (I.) und formgebundenen (II.) Schreiben:
I. Formfreie Schreiben
1. E-Mail
Mit Einrichtung der zentralen Eingangsadresse info@landkreis-guenzburg.de hat das Landratsamt Günzburg den elektronischen Zugang für die E-Mail-Nutzung eröffnet.
E-Mails werden unverschlüsselt übertragen und können daher auf ihrem Übertragungsweg von Dritten eingesehen und manipuliert werden.
Sie sollten deshalb niemals personenbezogene Daten, vertrauliche Dokumente / Inhalte per E-Mail versenden!
Zudem können wir bei einer E-Mail Ihre Identität nicht feststellen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt.
Wie viele E-Mail-Anbieter setzen auch wir Filter gegen unerwünschte Werbung („SPAM-Filter“) ein, die unter Umständen auch normale E-Mails fälschlicherweise als unerwünschte Werbung einordnen. E-Mails, die Schadsoftware enthalten, werden in jedem Falle automatisch gelöscht.
Das Landratsamt Günzburg nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
- Textdateien im Format ANSI (*.txt, *.rtf), PDFs (*.pdf), Bilder (*.jpg, *.jpeg, *.gif, *.tif, *.png),
(Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig.)
Aufgrund der Unsicherheiten im E-Mail-Verkehr ist eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation per E-Mail mit dem Landratsamt grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Kontaktformular (ohne Bayern-ID)
Sie können eine formlose Nachricht an das Landratsamt Günzburg über folgendes Kontaktformular übersenden:
Im Unterschied zur E-Mail findet eine sichere, verschlüsselte Übertragung Ihrer Daten statt.
Eine Authentifizierung ist nicht erforderlich.
II. Formgebundene Schreiben mit Schriftformersatz
1. Online-Formulare
Das Landratsamt Günzburg arbeitet an intelligenten Online-Formularen, die vollständig elektronisch eingereicht werden können. Das Angebot wird laufend und schrittweise erweitert.
Sie finden die Online-Formulare über unsere Website, das Bürgerserviceportal und das BayernPortal.
Achtung:
Bei den Online-Formularen handelt es sich NICHT um das einfache Kontaktformular/ Anfrageformular ohne Bayern-ID (siehe I. 2).
2. „Sicheres Kontaktformular“ (mit Bayern-ID)
In unserem Bürgerserviceportal und im BayernPortal finden Sie das „Sichere Kontaktformular“, mit dem Sie verschlüsselt und – bei Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises bzw. Aufenthaltstitels, dem Softwarezertifikaten ELSTER oder authega – auch schriftformersetzend mit uns in Kontakt treten können.
Somit können Sie auf diesem Wege auch Anträge oder Widersprüche vollständig elektronisch bei uns einreichen, entweder als Text oder Datei-Upload.
Sofern Sie zustimmen, erhalten Sie Antwort im Postfach Ihres Bayern-ID Servicekontos.
Weitere Informationen:
Ausgewählte Hilfethemen – Häufig gestellte Fragen
3. Qualifizierte elektronische Signatur
Um die Schriftform elektronisch zu ersetzen, genügt nach Art. 3a Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayVwVfG ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Vertrauensdienstegesetz (VDG) i. V. m. Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 versehen ist. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.
Es werden nur Signaturen von akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern akzeptiert.
Wir weisen darauf hin, dass eine qualifizierte elektronische Signatur alleine keine Verschlüsselung des Inhalts Ihrer Nachricht bzw. Anlagen bewirkt.
Um ein signiertes Dokument (z.B. eine signierte PDF-Datei) anschließend auf sicherem Wege verschlüsselt an uns zu übermitteln, empfehlen wir Ihnen, die Upload-Funktion eines unserer Kontaktformulare zu verwenden (siehe I.2. oder II.2.).
4. Besonderes elektronisches Behördenpostfach
Das Landratsamt Günzburg ist über sein besonderes elektronisches Behördenpostfach (kurz: beBPo) erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfachs.
| Name: | Nutzer-ID: |
| Landratsamt Günzburg | DE.Justiz.dd81c7db-345f-47b9-bca5-a4dff5212818.5ab3 |
| Landratsamt Günzburg – Unterhaltsvorschuss | DE.Justiz.3c66e10b-83ca-459b-a2ba-c137700f9a6b.5d8c |
| Landratsamt Günzburg – Betreuungsbehörde | DE.Justiz.d128d9ef-1340-4cab-a078-d06bdab36a29.7104 |
| Landratsamt Günzburg – Gesundheitsamt | DE.Justiz.5d6ab51b-e818-4827-aeb1-744799f35461.4dc6 |
| Landratsamt Günzburg – Jugend, Familie und Bildung | DE.Justiz.bbd12d8d-9bbd-438e-bcbc-f1acbaf34655.b24c |
| Landratsamt Günzburg – Ausländerbehörde | DE.Justiz.a6f04310-ea8c-4aae-88f6-81906bb147f8.978c |
| Landratsamt Günzburg – Jobcenter | DE.Justiz.83c2708a-059c-43e5-8fd3-0c44b9f6c039.8512 |
| Landratsamt Günzburg – Gewerberecht und Grundstücksverkehr | DE.Justiz.ec7c5b0e-911e-40be-a9b4-5f050d8f2e66.ea8b |
| Landratsamt Günzburg – Vollzug Gesundheits- und Veterinärwesen | DE.Justiz.b964e7fd-7408-4039-995a-1ff429aaa48e.b3d9 |
| Landratsamt Günzburg – Sicherheitsrecht, Waffenrecht, Jagdrecht | DE.Justiz.3770974d-c509-40f1-828b-cae55a0564ee.f1f1 |
| Landratsamt Günzburg – Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht | DE.Justiz.bbe78d7c-2f12-4140-9c7d-f270713950eb.c136 |
| Landratsamt Günzburg – Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisbehörde | DE.Justiz.da144c35-8920-4d80-a742-a2f18917b1d1.5e63 |
| Landratsamt Günzburg – Zulassungsbehörde | DE.Justiz.777ab207-f4d4-4162-9e01-c14d7d721f57.cdad |
| Landratsamt Günzburg – Gutachterausschuss | DE.Justiz.0da5235d-5a19-48ae-b9c8-3e0718cfa551.03de |