Kühlturmsprengung

Die Kühltürme des Kernkraftwerks Gundremmingen werden am Samstag, 25. Oktober 2025 um 12 Uhr gesprengt. Zuständig für die Sprengung ist die Betreiberfirma RWE. Nähere Informationen zur Sprengung finden Sie auf der Internetseite des Konzerns.

Der Landkreis Günzburg fungiert als Untere Sicherheitsbehörde bei der Sprengung der Kühltürme, er erlässt die Allgemeinverfügung mit Informationen zum Sperrbereich.

Aufgrund der Abbruchsprengung der beiden Kühltürme des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen wird ein Absperrbereich eingerichtet. Dieser schließt auch Teile der Staatsstraße St 2025 mit ein. Wohnbebauung ist nicht betroffen.

Der Absperrbereich wird ab Freitag, 24.Oktober 2025, 21 Uhr eingerichtet und bleibt bis zum Ertönen des dritten Sprengsignals am Samstag, 25. Oktober 2025, bestehen.

Das Betreten und jeglicher Aufenthalt im Absperrbereich – innerhalb und außerhalb der Gebäude – ist ab 21 Uhr des Vortags der Sprengung bis zum Ende der Sprengung nicht erlaubt. Das Ende der Sprengung wird mit einem Signalton (drei kurze Töne) bekannt gegeben.

Zuwiderhandlungen gegen das Betretungs- und Aufenthaltsverbot können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 3.000,00 Euro belegt werden.

Die Staatsstraße St 2025 wird zwischen den beiden Kreisverkehren, die Richtung Lauingen / Aislingen bzw. nach Gundremmingen führen, voll gesperrt.

Zudem besteht für Teile der Staatstraßen St 2025 und St 2028 eine Einbahnstraßenregelung. Östlich und südlich des Kernkraftwerks werden diese Bereiche der Staatsstraßen St 2025 sowie St 2028 zu Einbahnstraßen umfunktioniert, damit eine Straßenseite als Parkmöglichkeit genutzt werden kann.

Aufgrund der Straßensperren besteht in diesen Bereichen der St 2025 keine Wendemöglichkeit. Autofahrer, die diese Parkmöglichkeit nutzen, können ihre Fahrt erst nach Aufhebung des Absperrbereichs fortsetzen

Zufahrtspunkte

    • Zufahrt Nord über Gundremminger Straße / Aislinger Straße, Koordinaten: 48.537156, 10.432892

    • Zufahrt Süd über über St 2025 Ortsumfahrung Gundremmingen, Koordinaten: 48.494176, 10.39112

    • Zufahrt Gundremmingen über Lauinger Straße, Koordinaten: 48.508875, 10.412858

Es gibt keine ausgewiesenen Besucherareale. Es ist am Tag der Sprengung mit einer sehr hohen Verkehrsbelastung zu rechnen, weshalb dringend gebeten wird, das Gebiet an diesem Tag weiträumig zu umfahren oder sich weiter entfernte Aussichtspunkte zu suchen. Mehrere Medien bieten zudem einen Livestream der Sprengung an.

Für kerntechnische Anlagen wie das ehemalige Kernkraftwerk Gundremmingen gelten allgemein Flugverbotsbeschränkungen, die auch Drohnenflüge umfassen. Während der Sprengung bleibt diese Beschränkung bestehen und wird auf den gesamten Absperrbereich ausgeweitet.

Der Landkreis Günzburg fungiert als Untere Sicherheitsbehörde bei der Sprengung der Kühltürme, er erlässt die Allgemeinverfügung mit Informationen zum Sperrbereich und zu notwendigen Straßensperren. Der Landkreis Günzburg ist nicht Veranstalter der Kühlturmsprengung.

Private Gewerbetreibende, die an diesem Tag Aktionen planen, werden gebeten, sich mit der jeweiligen Kommune als Genehmigungsbehörde in Verbindung zu setzen.