Energiepreiszuschuss für Vereine

Sehr geehrte Vorsitzende der Sport- und Schützenvereine,

entsprechend der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport – und Schützenvereine mit Sitz in Bayern wurde mit der Vereinspauschale 2023 ein allgemeiner Energiepreiszuschuss in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023 an Sport- und Schützenvereine ausbezahlt.

Die Vereine sind gemäß Nr. 2.4 der Richtlinie verpflichtet bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.

Hier finden Sie das Formular „Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine“ sowie die Anlage „Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis allgemeiner Energiepreiszuschuss“. Die beiden Anlagen sind ergänzend auf der Internetseite des Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration eingestellt.

Bitte, füllen Sie den Verwendungsnachweis vollständig aus, und übermitteln Sie diesen mit sämtlichen Anlagen elektronisch an das Landratsamt Günzburg, Fachbereich 11, Frau Schreier: e.schreier@landkreis-guenzburg.de

Für zusätzliche Fragen zum Thema „Energiepreiszuschuss“ stehet Ihnen das BLSV Service- Center zur Verfügung. Das BLSV Service-Center ist die Schaltzentrale für alle Anfragen der dort gemeldeten Sportvereine und Sportfachverbände. Kompetente Mitarbeiter nehmen sich Zeit, um alle Fragen rund um den BLSV und den Sport in Bayern zu beantworten.

Kontakt zum BLSV Service-Center:

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Telefon: 089/15702-400
Mo-Fr: 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
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