Änderung des Arzneimittelgesetzes

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Am 01.01.2023 hat sich das Tierarzneimittelgesetz in Deutschland geändert. Durch diese Änderung gelten ab 2023 neue gesetzliche Regelungen zur Meldepflicht und zum Antibiotika-Einsatz bei Tieren. Sie betreffen die Tierarten: Rind, Schwein, Huhn und Pute.
Mit den beiliegenden Informationsschreiben möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben. Zusätzlich möchten wir Sie zu Informationsveranstaltungen einladen. Diese sind kostenfrei und Sie können online teilnehmen. Ob eine Anmeldung dafür notwendig ist und zu welcher Uhrzeit die Veranstaltungen stattfinden, prüfen Sie bitte auf der Internetseite der Regierung von Schwaben (Link: siehe unten) unter „Tierhaltende: Neues Tierarzneimittelgesetz Veranstaltungen“. Auf dieser Internetseite finden Sie außerdem weitere wichtige Informationen und Links rund um das Thema neues Tierarzneimittelgesetz.
Informationsschreiben:
- Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Schweinen (PDF)
- Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Geflügel (PDF)
- Erstinformation zur geänderten Antibiotikadatenerfassung bei Rindern (PDF)
Kostenfreie Online-Veranstaltungen für Tierhaltende:
- Milchkühe: 21.03.2023 20:00 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen
- Schweine: 22.03.2023 20.00 Uhr in Kooperation mit dem AELF Wertingen
- Allgemein: 29.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband
- Milchkühe: 30.03.2023 19:30 Uhr in Kooperation mit dem Bayerischen Bauernverband
Der Zugangslink zu den jeweiligen Veranstaltungen wird zeitnah auf der Internetseite der Regierung von Schwaben veröffentlicht.
Weitere Informationen finden:
- Internetseite der Regierung von Schwaben: https://www.regierung.schwaben.bayern.de/aufgaben/info_sachgebiete/informationen_themen_sg_54/index.html
- Projekt-Homepage LGL: https://www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de
- Tierhalterhotline: 09131 6808 7777