Pflegestützpunkt informiert: Was ist Verhinderungspflege?
30. März 2023
Dieses Entlastungsangebot in Höhe von jährlich 1.612 Euro steht pflegenden Angehörigen zur Verfügung
Der Pflegestützpunkt des Landkreises Günzburg informiert regelmäßig über seine Angebote und gibt Tipps zu Hilfestellungen für Betroffene und deren Angehörige. Diesmal geht es um das Thema „Verhinderungspflege“.
In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich 24 Stunden rund um die Uhr anwesend zu sein. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub.
Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung oder Abwesenheit des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Hier können andere Personen (Nachbarn, Freunde, Betreuungskräfte) für die Pflege organisiert und bezahlt werden. Dieses Entlastungsangebot ist eine Leistung der Pflegekasse, die kaum in Anspruch genommen wird. Pflegenden Angehörigen stehen jährlich 1.612€ dafür zur Verfügung. Doch wofür genau?
Gründe für die Inanspruchnahme können sein: Urlaub, Krankheit, Reha-Maßnahmen, aber auch ein Theaterbesuch, Teilnahme an einem Pflegekurs usw. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Urlaubsvertretung/Verhinderungspflege bei der Antragstellung angeben.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Erforderlich ist mindestens der Pflegegrad 2. Der zu Pflegende muss außerdem durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Die Pflegezeit beginnt meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung des Pflegegrades. Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Ersatzpflege beantragen.
Eine detailreiche und individuelle sowie persönliche Beratung hierzu und Unterstützung bei der Antragstellung bietet der Pflegestützpunkt Günzburg kostenlos an.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegestützpunkts Landkreis Günzburg sind von Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar. Die Räumlichkeiten befinden sich im Landratsamt Günzburg an der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg. Wer Fragen hat oder einen Termin vereinbaren möchte, kann sich unter der Telefonnummer 08221/95 461 oder per E-Mail an pflegestützpunkt@landkreis-guenzburg.de mit dem Pflegestützpunkt in Verbindung setzen.
