Einbürgerung
Sie leben schon lange in Deutschland und möchten Bürger dieses Landes werden. Dann können Sie ggf. die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Dieser Vorgang nennt sich Einbürgerung.
Das neue Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist mit Wirkung zum 27.06.2024 in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen sind dabei, dass die Mehrstaatlichkeit hingenommen wird und die notwendigen (Vor-)Aufenthaltszeiten in Deutschland von acht auf fünf Jahre verkürzt wurden.
Grundsätzlich erfolgt die Einbürgerung aufgrund der Anspruchseinbürgerung.
Unter Quick-Check – Einbürgerung können Sie vorab prüfen, ob eine Einbürgerung bei Ihnen möglich bzw. ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Sollten Sie hier ein positives Ergebnis erhalten, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung bei uns stellen.
Den Antrag auf Einbürgerung und eine Checkliste zu den erforderlichen Unterlagen zum Antrag finden Sie bei den Downloads:
Bitte beachten Sie unsere telefonischen Servicezeiten:
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Weitere Informationen zur Anspruchseinbürgerung finden Sie auf unserer Website unter:
Wir möchten in diesem Zuge darauf hinweisen, dass es bei unvollständig eingereichten Anträgen zu erheblichen Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass bei Anträgen, die aufgrund fehlender Voraussetzungen abgelehnt oder zurückgenommen werden, Gebühren von bis zu 191 Euro entstehen können.
In Einzelfällen ist auch eine Ermessenseinbürgerung möglich (z.B. deutsch-verheiratete Ehepartner). Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website unter:
Ihr Anliegen:
Nutzen Sie hierfür unseren Online-Dienst.
Nutzen Sie hierfür den Quick-Check.
Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular.
Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular.
- Integrationskurs; Beantragung der Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags
- Integrationskurs; Beantragung der Teilnahme
- Integrationskurs; Beantragung der Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden
- Integrationskurs; Beantragung einer Kostenbefreiung
- Integrationskurse; Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses
- Integration von Ausländern; Informationen
- Rentenauskunft; Anforderung